Bürger von Europäischen Union
Bürger von Europäischen Union
Am 7. Juni 2009 werden die Wahlen zum Europäische Parlament stattfinden.
1. Wenn Się am 7. Juni 2009:
- 18 Jahre alt sind,
- entsprechend dem geltenden Recht in Polen wohnen,
- die Wahlrechte im EU-Mitgliedsland, dessen Bürger Sie sind, nichtverloren haben,
so haben Sie dar Recht, an den Wahlen zum Europäischen Parlament aufdem Territorium von Polen teilzunehmen.
Die Bedingung für die Teilnahme an der Abstimmung ist die Eintragung in das Wählerregister. Reichen Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde, in der Sie wohnen, den Antrag und die Erklärung darüber, dass Się dieWahlrechte haben, ein.
Die Muster des Antrags und der Erklärung finden Sie im Gemeindeamt oder auf der Internetseite www.mswia.gov.pl
2. Wenn Sie am 7. Juni 2009:
- das Recht auf das Wählen der Abgeordneten zum EuropäischeParlament haben,
- 21 Jahre alt sind,
- für ein absichtlich begangenes Verbrechen, das aufgrund eineröffentlichen Anklage verfolgt wird, nicht vorbestraft waren,
- seit mindestens 5 Jahren in Polen oder auf dem Territorium einesanderen EU-Mitgliedslandes wohnen,
so haben Sie dar Recht für Abgeordneten zum Europäische Parlament zukandidieren.
Die Kandidaten auf die Abgeordneten des Europäische Parlaments meldendie Wählerkomitees an.